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Immersion für den bilingualen Unterricht mit Zweitsprache Englisch

Die grosse Bedeutung des Englischen in Lehre und Forschung, in Wirtschaft und Kultur ist unbestritten. Viele Lehrveranstaltungen an Universitäten, der ETH und Fachhochschulen finden schon heute auf Englisch statt. Neben der Regionalsprache ist Englisch inzwischen die wichtigste Sprache für innerbetriebliche Kommunikation in der Schweiz.

Die Kantonsschule Hottingen bietet deshalb besonders motivierten und leistungsorientierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, schon im Gymnasium verstärkt mit der englischen Sprache vertraut zu werden und sich so gezielt auf die Anforderungen der Hochschule und der Wirtschaftswelt vorzubereiten.

Was heisst Immersionsunterricht?

Mit dem bilingualen Unterricht können Schülerinnen und Schüler in eine andere Sprache eintauchen und ihre Sprachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit auf breiter Basis vertiefen. Dazu wird an der Kantonsschule Hottingen eine Vielfalt an Fächern auf Englisch unterrichtet. Der Einstieg erfolgt bereits im ersten Semester mit Sport, im Laufe der Schulzeit kommen sieben weitere Fächer dazu. Im Rahmen des Englischunterrichts wird obligatorisch der externe IELTS-Test abgelegt.

Anforderungen für diesen Ausbildungsgang

Die Immersionsausbildung steht allen motivierten Schülerinnen und Schüler offen, welche eine besondere Leistungsbereitschaft mitbringen. 

Muttersprachliche Kenntnisse in Englisch sind nicht erforderlich.

Falls nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, gelten folgende Aufnahmekriterien:

  • aus Sekundarschule A: Über die Aufnahme entscheidet der Durchschnitt aller Prüfungsnoten (ohne Erfahrungsnoten). Die Schulleitung kann von den Schülerinnen und Schülern einen schriftlichen Antrag zur Aufnahme in die Immersionsklasse unter Aufführung der eigenen Sprachbiographie einfordern.
  • aus Langzeitgymnasien: Keine ungenügende Zeugnisnote (bei Anmeldung) in den Fächern D/E/M. Die Schulleitung kann von den Schülerinnen und Schülern einen schriftlichen Antrag zur Aufnahme in die Immersionsklasse unter Aufführung der eigenen Sprach-biographie einfordern.

Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Die Schulleitung kann bei ihren Entscheidungen (gemäss kantonalem Reglement) besonderen Umständen Rechnung tragen.

  • Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, einen mindestens zweiwöchigen Sprachaufenthalt im englischen Sprachraum zu absolvieren (empfohlen werden drei Wochen).
  • Der Sprachaufenthalt muss am Ende der 2. Klasse erfolgt sein.
  • Eine Woche des Sprachaufenthalts fällt in die Schulzeit (Woche vor den Sommerferien der 2. Klasse), die andere Woche wird in den Ferien absolviert.
  • Auf Antrag an die Schulleitung kann auch ein Arbeitseinsatz im englischsprachigen Raum erfolgen. Die Dauer des Arbeitseinsatzes hängt vom Einsatzgebiet ab und wird von der Schulleitung festgelegt.
  • Die Kosten des Sprachaufenthalts gehen zu Lasten der Eltern.

Obenstehend finden Sie eine Zusammenstellung der Fächer, welche auf Englisch unterrichtet werden. Dies entspricht ungefähr einem Drittel des obligatorischen Unterrichts (Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten).

Im Rahmen des Englischunterrichts wird das IELTS-Zertifikat erworben. Die Prüfungsgebühren gehen zu Lasten der Eltern.