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Kantonsschule Hottingen
Wirtschaftsgymnasium, Handelsmittelschule und Informatikmittelschule

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Kantonsschule Hottingen
Minervastrasse 14, 8032 Zürich

T 044 266 57 57
F 044 266 57 58

kantihottingen(at)ksh.ch » Lageplan

Arbeiten an der
Kantonsschule Hottingen

» offene Stellen

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Home » Angebot » Informatikmittelschule » Aufnahmebedingungen

Alter

In die ersten Klassen werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die das 18. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres vollenden.

Vorbildung

Der Eintritt in eine 1.Klasse setzt 9 Schuljahre (sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Sekundarschule oder Langgymnasium) oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.

Anmeldung

Die Anmeldeunterlagen können am Orientierungsabend, 8. September 2010, für CHF 20.- bezogen werden. Anschliessend sind die Unterlagen auch auf dem Sekretariat erhältlich. Die Anmeldung muss bis am 30. September 2010 erfolgen. Anmeldungen, die nach der Anmeldefrist eintreffen, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Multicheck

Termine und Anmeldung

www.multicheck.ch, technischer Multicheck
oder
www.zli.ch Link "Eignungstest"

Ort

ZLI Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik
Zürcherstr. 19, 8400 Winterthur

Kosten

CHF 100.--

Aufnahmeprüfung

Für alle Schülerinnen und Schüler aus der 3. Sekundarschule gilt:

Prüfungsfächer

Deutsch
Französisch
Mathematik (Arithmetik, Algebra und Geometrie)

Erforderlicher Durchschnitt

mit Erfahrungsnote: 4.25 (aus öffentlicher Sek.)
ohne Erfahrungsnote: 4.0 (aus anderen Schulen)

Der Prüfungsstoff entspricht dem vom Bildungsrat genehmigten "Anschlussprogramm Sekundarschule-Mittelschulen"; mit differenzierten Anforderungen für die Schüler und Schülerinnen aus der 2. und 3. Klasse der Sekundarschule. Die Sekundarlehrerinnen und -lehrer geben Ihnen gerne genauere Auskünfte.

Nach bestandener Aufnahmeprüfung folgt eine Probezeit von einem Semester. Dann entscheidet der Klassenkonvent über die endgültige Aufnahme gemäss Promotionsreglement.

Über die Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler, die prüfungsfrei eintreten, orientieren die Aufnahmereglemente.

Kandidatinnen und Kandidaten, die wegen Krankheit nicht zur Prüfung erscheinen können, müssen sich telefonisch abmelden und ein ärztliches Zeugnis einreichen. Sie werden zu einer nachträglichen Prüfung eingeladen. Eine abgelegte Prüfung ist gültig und kann nicht wegen nachträglich geltend gemachter Krankheit wiederholt werden. Die bestandene Prüfung berechtigt nur im unmittelbar folgenden Schuljahr zum Eintritt in die Kantonsschule Hottingen.

Prüfungsdaten:

Schriftliche Aufnahmeprüfung: Montag, 1. November und Dienstag, 2. November 2010.
Es findet keine mündliche Prüfung statt.

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