Alter
In die ersten Klassen werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die das 17. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai des Eintrittsjahres vollenden.
Vorbildung
Der Eintritt in eine 1. Klasse setzt 8 Schuljahre (sechs Jahre Primarschule und zwei Jahre Sekundarschule oder Langgymnasium) oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.
Wir empfehlen den Eltern, ihre Kinder aus der 2. Klasse der Sekundarschule für den Eintritt in unsere Schule anzumelden. Das gilt vor allem für Mädchen und Knaben, die erst mit 7 Jahren eingeschult wurden. Die Eltern erfahren so frühzeitig, ob sich ihr Kind für die Mittelschule eignet. Wer die Aufnahmeprüfung oder die Probezeit nicht besteht, kann ohne Schwierigkeiten in die 3. Klasse der Sekundarschule eintreten.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Aufnahmeprüfung erfolgt bis am 15. März 2011 online bei www.zentraleaufnahmepruefung.ch. Dort wird auch das genaue Vorgehen erklärt.
Für die Anmeldung benötigen Sie einen Zugangscode (PIN). Diesen erhalten Sie am Orientierungsabend am 25. Januar 2011 oder nachher beim Sekretariat gegen eine Gebühr von CHF 20.–.
Kandidatinnen und Kandidaten, die wegen Krankheit nicht zur Prüfung erscheinen können, müssen sich telefonisch abmelden und ein ärztliches Zeugnis einreichen. Sie werden zu einer nachträglichen Prüfung eingeladen. Eine abgelegte Prüfung ist gültig und kann nicht wegen nachträglich geltend gemachter Krankheit wiederholt werden. Die bestandene Prüfung berechtigt nur im unmittelbar folgenden Schuljahr zum Eintritt in die Kantonsschule Hottingen.
Wer die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium nicht bestanden hat, kann in die Handelsmittelschule eintreten, sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind.
Aufnahmeprüfung
Für alle Schülerinnen und Schüler aus der 2. und 3. Sekundarschule gilt:
Prüfungsfächer
Deutsch
Französisch
Mathematik (Arithmetik, Algebra und Geometrie)
Erforderlicher Durchschnitt
mit Erfahrungsnote: 4.25 (aus öffentlicher Sek.)
ohne Erfahrungsnote: 4.0 (aus anderen Schulen)
Der Prüfungsstoff entspricht dem vom Bildungsrat genehmigten "Anschlussprogramm Sekundarschule-Mittelschulen"; mit differenzierten Anforderungen für die Schüler und Schülerinnen aus der 2. und 3. Klasse der Sekundarschule. Die Sekundarlehrerinnen und -lehrer geben Ihnen gerne genauere Auskünfte.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung folgt eine Probezeit von Mitte August bis Ende November. Dann entscheidet der Klassenkonvent über die endgültige Aufnahme gemäss Promotionsreglement.
Über die Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler, die prüfungsfrei eintreten, orientieren die Aufnahmereglemente.
Prüfungsdaten
Schriftliche Aufnahmeprüfung: Montag, 9. Mai und Dienstag, 10. Mai 2011
Mündliche Aufnahmeprüfung: Mittwoch, 25. Mai 2011


